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EEG 2017

Veröffentlichungspflicht nach §77 EEG 2017

Gemäß § 77 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG 2017) sind Netzbetreiber verpflichtet, die für die Ermittlung der ausgleichenden Energiemengen und Vergütungszahlungen erforderlichen Anlagen im Internet zu veröffentlichen.