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Grund-, Ersatzversorgung, Sonstiges

Festlegung des Grundversorgers

Gemäß Feststellung nach § 36 Abs. 2 EnWG ist Grundversorger bis zum 31.12.2024 das Unternehmen, das zum Stichtag 01.07.2021 die meisten Haushaltskunden im Netzgebiet beliefert.

Der Grundversorger für das Netzgebiet der Stadtwerke ist die Stadtwerke Bad Harzburg GmbH