Grund-, Ersatzversorgung, Sonstiges
Festlegung des Grundversorgers
Gemäß Feststellung nach § 36 Abs. 2 EnWG ist Grundversorger bis zum 31.12.2021 das Unternehmen, das zum Stichtag 01.07.2018 die meisten Haushaltskunden im Netzgebiet beliefert.
Der Grundversorger für das Netzgebiet der Stadtwerke ist die Stadtwerke Bad Harzburg GmbH