seit dem
15. Dezember 2005 sind die Stromversorger in Deutschland dazu
verpflichtet, auf ihren Rechnungen und in Werbematerialien an
Letztver-braucher darüber Auskunft zu erteilen, aus welchen
Energieträgern sich der von ihnen vertriebene Strom zusammensetzt (§
42 Energiewirtschafts-gesetz (EnWG) vom 13. Juli 2005.
Die
nachfolgende Tabelle zeigt ihnen, aus welchen Energieträgern sich der
Strom der Stadtwerke Bad Harzburg GmbH zusammensetzt und die daraus
resultierenden Umweltauswirkungen. Zum Vergleich sind auch die
bundesweiten Vergleichszahlen mit angegeben.
Stromkennzeichnung 2011
