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INFORMATIONEN ZUR GRUNDVERSORGUNG

 

Grundversorger Strom und Erdgas

Gemäß Feststellung nach § 36 Abs. 2 EnWG ist Grundversorger bis zum 31.12.2012 das Unternehmen, das zum Stichtag 01.07.2009 die meisten Haushaltskunden im Netzgebiet beliefert.

Der Grundversorger für das Netzgebiet der Stadtwerke ist die Stadtwerke Bad Harzburg GmbH

Allgemeine Versorgungsbedingungen

HINWEIS NACH § 36 ENERGIEWIRTSCHAFTSGESETZ

Preise und Bedingungen der Grundversorgung

Die allgemeinen Preise und Bedingungen der Stadtwerke Bad Harzburg GmbH für die Versorgung von Haushaltskunden mit Elektrizität und Erdgas im Rahmen der Grundversorgung entsprechen den Allgemeinen Tarifen und Bedingungen für die allgemeine Versorgung von Letztverbrauchern mit Elektrizität und Erdgas. „Haushaltskunden“ im Sinne von § 3 Nr. 22 des Energiewirtschaftsgesetzes sind Letztverbraucher, die Energie überwiegend für den Eigenverbrauch im Haushalt oder für den einen Jahresverbrauch von 10.000 Kilowattstunden nicht übersteigenden Eigenverbrauch für berufliche, landwirtschaftliche oder gewerbliche Zwecke kaufen.

     
Stromgrundversorgungsverordnung - StromGVV   PDF 177 KB
Gasgrundversorgungsverordnung - GasGVV   PDF 176 KB
Ergänzende Bedingungen zur StromGVV und GasGVV   PDF  225 KB