INFORMATIONEN ZUR GRUNDVERSORGUNG
Grundversorger Strom und Erdgas
Gemäß Feststellung nach § 36 Abs. 2 EnWG ist Grundversorger bis zum
31.12.2012 das Unternehmen,
das zum Stichtag 01.07.2009 die meisten Haushaltskunden im Netzgebiet
beliefert.
Der Grundversorger für das Netzgebiet der Stadtwerke ist die
Stadtwerke Bad Harzburg GmbH
Allgemeine
Versorgungsbedingungen
HINWEIS NACH § 36
ENERGIEWIRTSCHAFTSGESETZ
Preise und
Bedingungen der Grundversorgung
Die allgemeinen
Preise und Bedingungen der Stadtwerke Bad Harzburg GmbH für die
Versorgung von Haushaltskunden mit Elektrizität und Erdgas im Rahmen
der Grundversorgung entsprechen den Allgemeinen Tarifen und
Bedingungen für die allgemeine Versorgung von Letztverbrauchern mit
Elektrizität und Erdgas. „Haushaltskunden“ im Sinne von § 3 Nr. 22 des
Energiewirtschaftsgesetzes sind Letztverbraucher, die Energie
überwiegend für den Eigenverbrauch im Haushalt oder für den einen
Jahresverbrauch von 10.000 Kilowattstunden nicht übersteigenden
Eigenverbrauch für berufliche, landwirtschaftliche oder gewerbliche
Zwecke kaufen.
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| Stromgrundversorgungsverordnung -
StromGVV |
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PDF 177 KB |
| Gasgrundversorgungsverordnung -
GasGVV |
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PDF 176 KB |
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Ergänzende
Bedingungen zur StromGVV und GasGVV |
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PDF 225 KB |